Neuregelung der organisatorischen Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen

Neuer Erlass vom 21. Dezember 2020 zur Durchführung von Gesellschaftsjagden

Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen zur Eindämmung der bundesweit
gestiegenen Infektionszahlen ist die Niedersächsische Corona-Verordnung (VO), geändert
am 15.12.2020, angepasst worden. Gleiches gilt für die Voraussetzungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden. Im Wesentlichen ist hierbei folgendes zu beachten:

  1. Die Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild sowohl zur Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bleibt weiterhin zulässig!
  2. Aufgrund des Ansammlungsverbots sind Drückjagden auf Schalenwild am 31.Dezember 2020 und 1. Januar 2021 untersagt.
  3. Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.

 

Hier finden Sie den genauen Wortlaut des aktualisierten Schreibens.