Neuregelung der organisatorischen Hinweise zur Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen
Neuer Erlass vom 21. Dezember 2020 zur Durchführung von Gesellschaftsjagden
Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen zur Eindämmung der bundesweit
gestiegenen Infektionszahlen ist die Niedersächsische Corona-Verordnung (VO), geändert
am 15.12.2020, angepasst worden. Gleiches gilt für die Voraussetzungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden. Im Wesentlichen ist hierbei folgendes zu beachten:
- Die Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild sowohl zur Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bleibt weiterhin zulässig!
- Aufgrund des Ansammlungsverbots sind Drückjagden auf Schalenwild am 31.Dezember 2020 und 1. Januar 2021 untersagt.
- Alle weiteren Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.
Hier finden Sie den genauen Wortlaut des aktualisierten Schreibens.