Jagdhundewesen

Gut ausgebildete und geprüfte Jagdhunde sind für die Jagdausübung unverzichtbar, sogar gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend gehört die Förderung des Jagdhundewesens, der Ausbildung und der Prüfung von Jagdhunden zu unseren Zielen.

Hundeobmann unserer Jägerschaft ist Fritz Kneifel (fkneifel@gmx.net).

Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat eine Internetseite für das Jagdhundewesen erstellt. Auf dieser Seite können unter anderem die Termine der Brauchbarkeitsprüfungen nachgelesen werden.

Hundeunfallversicherung – Rahmenversicherungsvertrag der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. mit der VGH

Seit dem Jagdjahr 2018/19 besteht über die Landesjägerschaft Niedersachsen für alle ihre Mitglieder ein Rahmenvertrag mit der VGH zur Jagdhunde-Unfallversicherung auf Gesellschaftsjagden.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen).

 

Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung, und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z. B., wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird.

Die Leistungen sind gedeckelt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 Euro (Tod 2.000 Euro) für jeden geprüften Hund und Schadensfall. Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Für Jagdhunde während der Ausbildung halbiert sich die Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz erlischt bei in jagdlicher Abrichtung befindlichen Jagdhunden spätestens zum Ende des dritten Lebensjahres.

Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten.

Hinweis zur Schadensabwicklung: Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden der VGH per Schadensanzeige (download) zu melden (per Fax an die: 0511 362-3698 oder E-Mail an: SHD@vgh.de).

Nachsuchegespanne

Auf der Seite der Landesjägerschaft Niedersachsen gibt es als weiteren Service eine Umkreissuche für bestätigte Schweißhundeführer, welcher über folgenden Link abgerufen werden kann https://www.jagdhundewesen-nds.de/jagdgebrauchshunde/bestaetigte-schweisshundefuehrer