Geänderte Jagdzeiten und Neuerungen bei der Bejagung von Schwarzwild
Im Januar 2021 hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Überarbeitung der Jagdzeitenverordnung (Ansicht konsolidierte Fassung) und Änderungen der Durchführungsverordnung zum niedersächsischen Landesjagdgesetz (Ansicht Originalwortlaut) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (23.01.2021) veröffentlicht.
So dürfen nunmehr Schmalspießer und -tiere beim Rot- und Damwild sowie Schmalrehe auch vom 1. April bis 15. Mai bejagt werden und die Jagdzeit auf Rehböcke beginnt ebenfalls bereits am 1. April.
Weiterhin gibt es Ändereungen bei der Bejagung des Schwarzwildes. Es darf beispielsweise nun auch unter der Verwendung von künstlichen Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen erlegt werden, sofern diese nicht für Schusswaffen bestimmt sind und auch die Nutzung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohre, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, ist erlaubt. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.