Empfehlungen zum Infektionsschutz für die Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild
Stand: 03.11.2020
Es gibt eine aktualisierte Fassung zum Infektionsschutz für die Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher datiert vom 03.11.2020, welche als pdf unter folgendem Link aufgerufen werden kann:
2020-11-3 Änd OrgHinweise Infektionsschutz Drückjagden Schalenwild
Folgendes hat der Landkreis Hildesheim in einem Rundschreiben vom 03.11.2020 an die Jägerinnen und Jäger des Landkreises Hildesheim mitgeteilt:
„Nach den organisatorischen Hinweisen des ML für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild können Drückjagden auf Schalenwild unter den dargestellten Bedingungen durchgeführt werden. Allerdings muss eine Zulassung durch den zuständigen Landkreis eingeholt werden.
Zuständig ist hierfür das Gesundheitsamt.
An das Gesundheitsamt ist ein formloser Antrag auf Zulassung der Drückjagd nach § 8 Nds. Corona-VO zustellen. Dem Antrag ist ein Hygienekonzept nach § 4 Nds. Corona-VO beizufügen. In dem Hygienekonzept ist auch wichtig, dass nur Personen ohne Symptome zugelassen werden und wie dies gewährleistet wird. Das Konzept kann per E-Mail an Herrn Meyer vom Gesundheitsamt geschickt werden:
Harald.Meyer@landkreishildesheim.de.
Die Nds. Corona-VO kann auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstelllug (MS) eingesehen
werden.“