ASP: Ausgleichszahlung für Jäger
Im Rahmen der ASP-Prävention gewährt das Land Niedersachsen in einigen Bereichen Ausgleichszahlungen für Jagdausübungsberechtigte und Hundeführer.
Antragsberechtigt ist jeweils der Jagdausübungsberechtigte, Auszahlungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover. Anders als bei sonstigen Subventionsmaßnahmen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1. April 2018.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
– Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild
– Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen
– Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Jagden
Den konkreten Inhalt, Voraussetzungen und Fragen – unter anderem zu Voraussetzungen der Anträge – beantwortet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Weitere Informationen sowie die Anträge stehen auch zum Download bereit unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18.html.